Sport und gesunde Lebensführung im TSV Radbruch
Mitglied werden im
Förderverein Sportpark Radbruch
viele von Ihnen habe sicher schon einmal von unserem Sportverein gehört. Einige werden auch Mitglied sein und regelmäßig in ihrer Lieblingssportart trainieren, Freunde treffen und gemeinsam Spaß haben. Für Sie alle möchten wir noch attraktiver werden und unser Sportangebot erweitern. Wenn Ihre bevorzugte Sportart bisher nicht von uns angeboten wird, freuen wir uns über Ihre Vorschläge und Wünsche.
Wir arbeiten intensiv an attraktiven Konzepten die den TSV für die Zukunft rüsten. Eine Sportentwicklungsplanung und die Formulierung eines Leitbildes des TSV Radbruch (12MB) sind die ersten Bausteine dazu. Die nächsten Jahre wird die Umsetzung unseres "TSV2020 Traumes", die Realisierung eines neuen Sportgeländes, die wichtigste Aufgabe sein. Unterstützen sie uns in diesem Bemühen durch ihre Mitgliedschaft und werden auch Sie aktiv, tun Sie etwas für Ihre Gesundheit und Fitness – und nutzen Sie Ihre Chance, den TSV Radbruch gemeinsam mit uns zukunftsfähig zu gestalten. Unser Ziel ist es, Ihnen ein möglichst zeitgemäßes und modernes Sportangebot und Möglichkeiten für eine gesundes, selbstbestimmtes Leben bieten zu können.
Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner helfen Ihnen bei Fragen zu den Trainingszeiten etc. gerne weiter.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Horst Karjoth
1. Vorsitzender
Im TSV Radbruch gibt es drei Gremien, in denen den Verein betreffende Beschlüsse gefasst werden können. Das sind
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines oder mehrer Mitglieder wird der Vorstand auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durch Wahl wieder auf den zahlenmäßigen Stand gebracht. Bis dahin benennt der erweiterte Vorstand kommissarisch einen oder mehrere Vertreter für die vorzeitig ausgeschiedenen Mitglieder.
Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Der erweiterte Vorstand besteht aus den 5 vorgenannten Vorstandsmitgliedern und den Fachwarten. Der erweiterte Vorstand berät den Vorstand in allen wichtigen Angelegenheiten. Er bereitet die Anträge der einzelnen Fachsparten vor und unterbreitet sie dem Vorstand. Er beschließt über die Platz- und Sportordnung des Vereins.
Der neu gewählte Vorstand des TSV Radbruch (von links nach rechts): Kassenwart Holger Ewert, Beisitzerin Madita Zechendorf, 2. Vorsitzende Martina Heineke, Sportwart Arne Pohrt und 1. Vorsitzender Horst Karjoth .
Der Vorstand des TSV wurde am 26.01.2024 in der Jahreshauptversammlung des TSV Radbruch neu gewählt. Horst Karjoth wurde erneut zum 1. Vorsitzenden gewählt, ebenso Martina Heineke zur 2. Vorsitzenden. Sportwart bleibt Arne Pohrt und Kassenwart Holger Ewert. Madita Zechendorf wurde als Beisitzerin neues Mitglied im Vorstand. Alle Wahlgänge wurden ohne Gegenstimme entschieden. Hans-Ulrich Ruhnau bleibt dem Vorstand weiterhin als Projektverantwortlicher für den „Sportpark Radbruch“ erhalten.
Wir freuen uns über Anregungen, Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge zu unserer Homepage. Sie können uns aber auch zu anderen Themen unter der folgenden Mailadresse erreichen.
Der Verein "Turn-und Sportverein Radbruch von 1948 e.V." ist am13.März 1948 gegründete worden. Der Verein hat seinen Sitz in Radbruch und hat sich die Vereinsfarben schwarz/rot gegeben. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Lüneburg eingetragen.
Die Vereinssatzung, Gebührenordnung und die Beitrittserklärung könnt ihr über die Navigationsleiste auf der rechten Seite lesen und auch herunterladen. Über den Navigationspunkt Flyer könnt ihr die aktuelle Vereinsinformation mit den Telefonnummern der Ansprechpartner für die einzelnen Sportarten herunterladen. Zusätzlich gibt es einen Flyer der Volleyball Damen mit Infos der laufenden Spielsaison.
Der aktuelle TSV Sportangebot - Stand März 2023
Der aktuelle TSV Reha-Sport - Stand April 2023
Der TSV Radbruch von 1948 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
4. Eine Weiterleitung personenbezogener Daten der Mitglieder und Übungsleiter an den zuständigen Kreis – und Landessportbund Niedersachsen erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen dieser Einrichtungen. Die personenbezogenen Daten werden
a. für die Durchführung gebuchter Veranstaltungen verarbeitet
b. für die Lizenzverwaltung im Rahmen der Übungsleiterlehrgänge erhoben (Weiterleitung an den Deutschen Olympischer Sportbund)
c. zum Zwecke des Beitragseinzugs an das Bankinstitut des KSB und LSB weitergeleitet
d. bei Einwilligung im Anmeldeformular als Kontaktdaten an die weiteren Veranstaltungs-teilnehmer weitergeleitet
e. Prüfbehörden bzgl. der Verwendung von Finanzhilfemitteln zur Verfügung gestellt.
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung, auf Informationsmonitoren und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf den Internetseiten und in der Vereinszeitung des Vereins, sowie auf dem Informationsmonitor in ‚Unser Laden‘ werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung (2. Vorsitzender) zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Ressortleiter Allgemeine Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
Da im Verein in der Regel keine 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten benannt.
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, den Ressortleiter Allgemeine Verwaltung und den Administrator vorgenommen werden.
2. Der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder – weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Informationen zum Aufnahmeantrag (Satzung, Beitragsordnung, Datenschutzerklärung)
Sie möchten Mitglied im TSV Radbruch werden? Kein Problem.
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und per Post an das Vereinsbüro
TSV Radbruch
Bardowicker Straße 19
21449 Radbruch
oder per Mail
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